Ein Morgen beim JPJ Taiping (Jabatan Pengangkutan Jalan)
Wenn man in ein anderes Land umzieht, muss man sich zwangsläufig zum Bürokraten entwickeln. Das Wegziehen aus Deutschland wird von vielen als "unfreundlicher Akt" empfunden – schließlich verlässt ein "Nettozahler" das System. Auch das Zuziehen bringt seine eigenen Herausforderungen mit sich, besonders wenn man in ein Land zieht, das den Begriff Asyl anders auslegt als deutsche Politiker. Auch darüber gibt es viel zu erzählen – ein eigener Blogbeitrag folgt bald.
Heute steht jedoch ein anderes Thema auf der Tagesordnung: der Führerschein.
Die gängige internationale Regel lautet: Man darf in den ersten 12 Monaten nach Zuzug mit dem Führerschein des Herkunftslandes fahren – also wie ein Tourist. So weit die Theorie.
In der Praxis sieht das allerdings oft anders aus: Wenn ich in Asien zu einer Autovermietung wie SIXT gehe und meinen deutschen Führerschein vorzeige, ernte ich meist nur ein irritiertes Gesicht – der Mitarbeiter kann mit dem Dokument schlicht nichts anfangen. Deshalb nutze ich in Asien grundsätzlich meinen singapurianischen Führerschein: Er ist auf Englisch und weithin anerkannt.
Nach 12 Monaten im neuen Heimatland wird es dann ernst: Ein lokaler Führerschein muss her. Wie schwer oder leicht das ist, hängt stark vom Land ab:
- In Singapur musste ich eine Theorieprüfung ablegen.
- In der Schweiz genügte ein Sehtest.
- Meine Frau musste in der Schweiz sogar eine Probefahrt mit einem Fahrprüfer absolvieren – man traute ihren fahrerischen Erfahrungen aus Asien offenbar nicht ganz.
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| Jabatan Pengangkutan Jalan (Road Transport Department) in Taiping |
Eine kurze Internetrecherche ergab: Ein deutscher Führerschein kann in Malaysia ohne Prüfung umgewandelt werden. AI ist gut, aber ein persönlicher Besuch ist oft sicherer – also machten wir uns auf zum JPJ (Road Transport Department), um das zu klären.
Zugleich wollte meine Frau ein anderes Problem lösen: Malaysische Führerscheine haben – wie Joghurt – ein Ablaufdatum. Nach rund 10 Jahren müssen sie erneuert werden, was im Grunde auf eine Zahlung hinausläuft. Ihr Führerschein war allerdings in der COVID-Zeit abgelaufen. Was also tun?
Wir fuhren zum JPJ – ein riesiges Gelände mit großem Parkplatz und überdachten Wegen (praktisch bei Sonne und Regen). Vor dem Gebäude saß ein Wachmann mit einem eindrucksvollen Schlagstock. Höflich, aber bestimmt erklärte er mir, wie peinlich es ihm sei, dass er mich nicht ins Gebäude lassen dürfe: Öffentliche Einrichtungen wie Gemeindeamt oder JPJ darf man in Malaysia nur in sittlicher Kleidung betreten. Knielange Hosen bei Männern oder schulterfreie Kleider bei Frauen gelten nicht als angemessen. Ich konnte das gut nachvollziehen – meine Beine haben schon öfter für Aufregung in der Damenwelt gesorgt – also kehrte ich brav zum Auto zurück.
Zehn Minuten später kam meine Frau mit guten und schlechten Nachrichten zurück:
- Gute Nachricht: Ich kann meinen deutschen Führerschein gegen eine geringe Gebühr in einen malaysischen umwandeln.
- Schlechte Nachricht: Sie muss einige Fahrstunden nehmen und anschließend eine Fahrprüfung ablegen – kein Weg führt daran vorbei. Interessanterweise kann sie ihren deutschen Führerschein nicht wie ich umtauschen. Sie darf ihn aber für ca. 12 Monate zum Fahren nutzen.
Wie schön könnte die Welt ohne Bürokratie sein.

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